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Projektförderung

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Informieren Sie sich, ob Ihr Projekt zur WGV-Stiftung passt.

Projektförderung

Förderrichtlinien

Die Stiftung der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. (WGV-Stiftung) wurde im Jahre 2007 durch die Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. gegründet. Zweck der Stiftung ist die Förderung kultureller und sozialer Projekte, die auf dem Gebiet des früheren Landes Württemberg mit Hohenzollern durchgeführt werden.

Wir fördern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke i.S.d. § 52 AO.

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Wir fördern

Insbesondere fördern wir:

  • Soziale Projekte, insbesondere auf dem Gebiet der Jugend- und Altenhilfe, der Hilfe für Menschen mit Behinderung und der Wohnungslosenhilfe
  • Kulturelle Veranstaltungen und Veranstaltungsreihen, insbesondere Vorträge, Konzerte und Ausstellungen
  • Kulturelle Projekte auf dem Gebiet der baden-württembergischen Landesgeschichte, der Heimatkunde, des Denkmalschutzes und der Kunst

von steuerbegünstigten Körperschaften und Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie z.B. Vereine, Stiftungen, Hochschulen.

Ausgeschlossen von der Förderung

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Projekte und Maßnahmen, die überwiegend kommerzielle Absichten verfolgen
  • Projekte, die von Einzelpersonen oder nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden
  • Stipendien
  • Publikationen ohne Bezug zu einem geförderten Projekt
  • Materialkosten für künstlerische Produktionen
  • Kunst- oder Immobilienankäufe
  • Institutionelle, nicht projektbezogene Kosten (z.B. Fehlbedarfs- und Etatlückenfinanzierung)

Zu beachten

Des Weiteren ist zu beachten:

  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung besteht nicht
  • Projekte müssen im Geschäftsgebiet der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. – früheres Land Württemberg und Hohenzollern – durchgeführt werden (unabhängig vom Sitz der geförderten Einrichtung).
  • Dauerförderungen können nur ausnahmsweise und in begrenztem Ausmaß gewährt werden.
  • Projekte müssen finanziell und konzeptionell schlüssig und nachvollziehbar geplant sein.
  • Eine Auszahlung des Förderbetrags erfolgt erst, wenn eine Kopie des aktuellen Körperschaftsfreistellungsbescheides vorgelegt wurde.
  • Eine erneute Einreichung bereits abgelehnter Anträge ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Die WGV-Stiftung behält sich vor, die vorstehenden Förderrichtlinien jederzeit zu ändern.

Antragsstellung
Bitte speichern Sie sich das Antragsformular, füllen Sie es digital oder schriftlich aus und senden Sie es an:

info@wgv-stiftung.de
oder
Stiftung der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.
z.Hd. Vorstand
Tübinger Str. 55
70178 Stuttgart

Antragsstellung

Die WGV-Stiftung ist rechtlich selbständig und kein Mitglied der WGV-Gruppe. Um die Unabhängigkeit von Fördermittelvergaben und wechselseitigen Mitglieder-/Geschäftsinteressen zu wahren, können Anträge, die nicht unmittelbar an die WGV-Stiftung gerichtet sind, zurückgewiesen und von einer wiederholten Antragsstellung bei der WGV-Stiftung ausgeschlossen werden.

Bitte füllen Sie unser Antragsformular vollständig aus:

  • Angaben zur antragsstellenden Institution
  • Angaben zur Kontaktperson
  • Angaben zum Projekt

Bitte beachten Sie, dass Anfragen ohne das ausgefüllte Antragsformular nicht bearbeitet werden können.

Die Prüfungsphase Ihres Antrags kann bis zu 6 Wochen beanspruchen. Ist absehbar, dass über Ihren Antrag nicht binnen 14 Tage nach Antragseingang entschieden werden kann, erhalten Sie eine Zwischennachricht.

Stand 05.08.2021

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