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Vielfalt fördern. Teilhabe ermöglichen. WGV-Stiftungswettbewerb geht in die letzte Runde

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WGV-Stiftungswettbewerb 2026: Jetzt bis zum 30.11.2026 bewerben!

Vielfalt fördern. Teilhabe ermöglichen. WGV-Stiftungswettbewerb geht in die letzte Runde

Der WGV-Stiftungswettbewerb „Vielfalt gemeinsam gestalten – Inklusion in der frühkindlichen Bildung“ geht in die dritte und letzte Förderrunde!

Auch im Jahr 2026 zeichnet die WGV-Stiftung wieder ein innovatives Projekt aus, das die gesellschaftliche Teilhabe von noch nicht eingeschulten Kindern mit (drohender) Behinderung stärkt und fördert. Im Mittelpunkt stehen praxisnahe, nachhaltige und übertragbare Ansätze, die inklusive Strukturen in der frühkindlichen Bildung wirksam weiterentwickeln.

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WGV-Stiftungswettbewerb

Vielfalt gemeinsam gestalten!

Mit freundlicher Unterstützung der kommunalen Spitzenverbände Städtetag Baden-Württemberg, Gemeindetag Baden-Württemberg und Landkreistag Baden-Württemberg fördert die WGV-Stiftung seit 2024 zukunftsweisende Modellprojekte im Bereich der inklusiven frühkindlichen Bildung. Mit der dritten Ausschreibungsrunde findet der Wettbewerb nun seinen Abschluss.

In den vergangenen Förderrunden wurden bereits zwei herausragende Projekte ausgezeichnet:

  • Wo Köpfe wichtig sind und jedes Köpfchen wertvoll ist“ der Gemeinde Korb (Preisträger 2024)
  • „Heilpädagogischer Fachdienst und Barrierenminderung“ der Gemeinde Hohenstein (Preisträger 2025)

Beide Projekte überzeugten die Fachjury durch ihren praxisnahen, nachhaltigen und systemischen Ansatz zur Förderung inklusiver Strukturen in Kindertageseinrichtungen. Sie wurden jeweils mit einer Gesamtfördersumme in Höhe von 100.000 Euro ausgezeichnet.

Jetzt sucht die WGV-Stiftung ein weiteres Modellprojekt, das beispielhaft zeigt, wie Inklusion in der frühkindlichen Bildung konkret, nachhaltig und gemeinsam gestaltet werden kann.

Allgemeine Informationen

Ausschreibung

Der WGV-Stiftungswettbewerb Vielfalt gemeinsam gestalten – Inklusion in der frühkindlichen Bildung möchte jene Initiativen, Projekte und Vorhaben auszeichnen und unterstützen, die die gesellschaftliche Teilhabe von noch nicht eingeschulten Kindern mit (drohender) Behinderung stärken und fördern.

Der Stiftungswettbewerb wird im Zeitraum von 2024 bis 2026 jährlich neu ausgeschrieben. Pro Jahr soll ein innovatives und zukunftsträchtiges Modellprojekt gekürt und mit einer Gesamtsumme von 100.000 Euro (gesplittet auf zwei Jahre, 50.000 Euro pro Jahr) unterstützt werden. Wir freuen uns sehr, dass wir demnach die Möglichkeit haben, über diesen Zeitraum drei herausragende Projekte mit einer Gesamtpreissumme von 300.000 Euro prämieren zu dürfen.

Förderbar sind Initiativen, Projekte und Vorhaben, die im Sinne des Sozialgesetzbuches IX (SGB IX) nachhaltig zur Weiterentwicklung der Eingliederungshilfe der genannten Personengruppe in den württembergischen Landkreisen, Städten und Gemeinden beitragen. Die Projekte müssen so konzipiert und umgesetzt werden, dass sie zunächst im Rahmen des § 5 Landesrahmenvertrag SGB IX (LRV SGB IX) erprobt und bei Bewährung ins Regelsystem des SGB IX implementiert werden können. Daraus ergibt sich zugleich, dass eine Ausweitung der derzeit normierten Aufgaben der Kita-Träger ausdrücklich nicht Ziel der Modellprojekte ist und sein kann.

Antragsberechtigt sind alle geeigneten Leistungserbringer, Kommunen und Träger von Kindertageseinrichtungen – allein oder in Kooperation untereinander – die entsprechende Projekte bereits umgesetzt haben oder zukünftig planen.

Ausschreibungszeitraum

Die dritte und letzte Ausschreibungsrunde startet am 01.06.2026.

Bewerbungen können im Zeitraum vom 01.06.2026 bis einschließlich 30.11.2026. eingereicht werden. Anträge, die nach dem 30. November 2026 eingehen, können leider nicht berücksichtigt werden.

Antragsstellung
Antragsformular speichern, digital oder schriftlich ausfüllen und an uns übersenden:

info@wgv-stiftung.de
oder
Stiftung der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.
z.Hd. Deniz Eckardt
Tübinger Str. 55
70178 Stuttgart

Zum Antragsformular

Ausschreibungsprozess

Nach dem offiziellen Einsendeschluss am 30.11.2026 wird das Gewinnerprojekt anhand eines speziellen Bewertungskataloges von einem unabhängigen Auswahlgremium ausgewählt. Teil des Bewertungskataloges sind unter anderem die folgenden Kriterien:

  • Oberstes Ziel der Projekte soll die Verbesserung der gesellschaftlichen Teilhabe von Menschen mit Behinderung sein.
  • Von besonderem Interesse sind Modellprojekte, die zum Ziel haben, das Spannungsfeld zwischen wirksamer Teilhabe und realistischer Ressourcenorientierung positiv zu gestalten.
  • Die Projektinhalte sollen so ausgestaltet sein, dass nach modellhafter Bewährung eine Überführung in das Regelsystem der Leistungen nach dem SGB IX möglich ist.
  • Die zu fördernden Projekte sollen einen nachhaltigen Charakter aufweisen. Gefördert werden demnach keine Projekte, die in einzelne Veranstaltungen münden, sondern jene, die langfristig betrachtet einen gesellschaftlich wichtigen Beitrag leisten.

Weiterführende Informationen

Hinweise zur Antragsstellung

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Einmalige Veranstaltungen
  • Projekte und Maßnahmen, die überwiegend kommerzielle Absichten verfolgen
  • Projekte, die von Einzelpersonen oder nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden
  • Stipendien
  • Publikationen ohne Bezug zu einem geförderten Projekt
  • Materialkosten für künstlerische Produktionen
  • Kunst- oder Immobilienankäufe
  • Institutionelle, nicht projektbezogene Kosten (z. B. Fehlbedarfs- und Etatlückenfinanzierung)

Des Weiteren ist zu beachten:

  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die WGV-Stiftung besteht nicht.
  • Projekte müssen im Geschäftsgebiet der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. – früheres Land Württemberg und Hohenzollern – durchgeführt werden (unabhängig vom Sitz der geförderten Einrichtung).
  • Projekte müssen finanziell, konzeptionell und organisatorisch schlüssig und nachvollziehbar geplant sein.
  • Eine Auszahlung des Förderbetrags erfolgt erst, wenn eine Kopie des aktuellen Körperschaftsfreistellungsbescheides vorgelegt wurde.
  • Für die ordnungsgemäße Verwendung der ausgezahlten Mittel müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Die WGV-Stiftung behält sich deren Prüfung vor.
  • Eine erneute Einreichung bereits abgelehnter Anträge ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Die WGV-Stiftung behält sich vor, die vorstehenden Förderrichtlinien jederzeit zu ändern.

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