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Wir unterstützen junges Engagement!

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Die WGV-Stiftung lobt 50.000 Euro für von kommunalen Trägern begleitete Ideen und Projekte von jungen Menschen aus.

Wir unterstützen junges Engagement!

Die Zukunft liegt in den Händen der nachfolgenden Generationen. Doch Abwarten kommt für die Mehrzahl junger Menschen nicht in Frage, und so engagiert sich schon heute fast die Hälfte aller Jugendlichen in Deutschland ehrenamtlich, um unsere Gesellschaft aktiv zu stärken. Genau dieses Engagement möchten wir jetzt im Rahmen unseres WGV-Stiftungs-Wettbewerbs Jugend übernimmt Verantwortung fördern, unterstützt durch die kommunalen Landesverbände Städtetag Baden-Württemberg und den Gemeindetag Baden-Württemberg! Die förderbaren Projekte müssen im Geschäftsgebiet der Württembergischen Gemeinde-Versicherung a.G. – früheres Land Württemberg und Hohenzollern – etabliert werden oder bereits etabliert sein. Unabhängig davon ist der Sitz der geförderten Einrichtung.

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Zur Ausschreibung

Ausschreibung

Gerade in herausfordernden Zeiten ist es wichtig, sich gegenseitig zu unterstützen und voneinander zu lernen. Mit ihrem ehrenamtlichen Engagement leisten vor allem auch junge Menschen einen bedeutenden Beitrag zur gesellschaftlichen Verantwortung, und das ungeachtet der vielen Einschränkungen, mit denen sich die junge Gesellschaftsgruppe in den letzten Jahren konfrontiert sah.

Daher lobt die WGV-Stiftung insgesamt 50.000 Euro für von kommunalen Trägern begleitete Ideen und Projekte von jungen Menschen aus, die zur Stärkung der Gesellschaft beitragen. Die Preissumme wird gestaffelt auf drei Projekte (1. Preis: 20.000 Euro, 2. Preis: 15.000 Euro, 3. Preis: 10.000 Euro) und einen zusätzlichen Sonderpreis, dotiert mit 5.000 Euro, verteilt. Gefördert werden Ideen und Projekte, die dazu beitragen, dass das Leben in den württembergischen Städten und Gemeinden langfristig durch und für junge Menschen noch lebenswerter wird. Die Projekte sollen den gesellschaftlichen Zusammenhalt stärken und nachhaltig Strukturen aufbauen, die sich an den Bedarfen verschiedener gesellschaftlicher Gruppen orientieren und gezielte Unterstützungsangebote liefern.

Wenn es in Ihrer Kommune bereits entsprechende Projekte gibt oder ein solches Projekt geplant ist, sollten Sie unbedingt bei unserem Wettbewerb mitmachen! Bewerben können sich Kommunen, Institutionen, Initiativen, Vereine und Organisationen. Gerne können Sie auch mögliche Projektverantwortliche über diese Ausschreibung informieren.

Für eine Teilnahme müssen Sie lediglich unseren kurzen und einfach gehaltenen Fragebogen digital oder schriftlich ausfüllen und ihn bis zum 30. Juli 2023 an uns übersenden. Anträge, die nach dem 30. Juli 2023 bei uns eingehen, können nicht weiter berücksichtigt werden.

Antragsstellung
Bitte speichern Sie sich das Antragsformular, füllen Sie es digital oder schriftlich aus und senden Sie es an:

info@wgv-stiftung.de
oder
Stiftung der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G.
z.Hd. Marion Elsasser
Tübinger Str. 55
70178 Stuttgart

Ausschreibungsprozess

So verläuft der Ausschreibungsprozess

Nach dem offiziellen Einsendeschluss am 30. Juli 2023 werden die Gewinnerinnen und Gewinner anhand eines speziellen Bewertungskataloges von einer unabhängigen Jury ausgewählt. Teil des Bewertungskataloges sind unter anderem die folgenden Kriterien:

  • Oberstes Ziel der einzelnen Projekte soll die Stärkung des gesellschaftlichen Zusammenhalts sein.
  • Essenziell ist die aktive Beteiligung von Jugendlichen innerhalb des jeweiligen Projekts. Im Rahmen dieses Stiftungswettbewerbs sollen speziell jene Projekte gefördert werden, die von Jugendlichen im Sinne der Allgemeingesellschaft bereits umgesetzt wurden, momentan umgesetzt werden oder zeitnah umgesetzt werden sollen.
  • Zudem sollen die zu fördernden Projekte einen nachhaltigen Charakter aufweisen. Gefördert werden demnach keine Projekte, die in einzelne Veranstaltungen münden, sondern jene, die langfristig betrachtet einen gesellschaftlich wichtigen Beitrag leisten.

Prämierung

Das erwartet die Gewinner

Im Rahmen einer offiziellen Prämierung, in der die einzelnen Preise und Spendenschecks feierlich übergeben werden, möchten wir die vier prämierten Gewinnerprojekte und deren Initiatoren gebührend ehren. Wir freuen uns sehr, dass wir dieses Event im WGV Hauptsitz, der sich im Herzen Stuttgarts befindet, im kommenden September austragen dürfen. Herzlich willkommen sind uns hierbei natürlich auch alle Projektbeteiligten und Angehörigen der jeweiligen Preisträgerinnen und Preisträger.

Ob Ihr Projekt oder Ihre Idee zu den Preisträgern des Wettbewerbs Jugend übernimmt Verantwortung zählt, erfahren Sie innerhalb weniger Wochen nach dem offiziellen Einsendeschluss.

Hinweise zur Antragstellung

Wichtige Hinweise zur Antragstellung

Ausgeschlossen von der Förderung sind:

  • Einmalige Veranstaltungen
  • Projekte und Maßnahmen, die überwiegend kommerzielle Absichten verfolgen
  • Projekte, die von Einzelpersonen oder nicht organisatorisch gefestigten Zusammenschlüssen einzelner Personen getragen werden
  • Stipendien
  • Publikationen ohne Bezug zu einem geförderten Projekt
  • Materialkosten für künstlerische Produktionen
  • Kunst- oder Immobilienankäufe
  • Institutionelle, nicht projektbezogene Kosten (z. B. Fehlbedarfs- und Etatlückenfinanzierung)

Des Weiteren ist zu beachten:

  • Ein Rechtsanspruch auf Förderung durch die Stiftung besteht nicht.
  • Projekte müssen im Geschäftsgebiet der Württembergische Gemeinde-Versicherung a.G. – früheres Land Württemberg und Hohenzollern – durchgeführt werden (unabhängig vom Sitz der geförderten Einrichtung).
  • Projekte müssen finanziell, konzeptionell und organisatorisch schlüssig und nachvollziehbar geplant sein.
  • Eine Auszahlung des Förderbetrags erfolgt erst, wenn eine Kopie des aktuellen Körperschaftsfreistellungsbescheides vorgelegt wurde.
  • Für die ordnungsgemäße Verwendung der ausgezahlten Mittel müssen entsprechende Nachweise vorgelegt werden. Die WGV-Stiftung behält sich deren Prüfung vor.
  • Eine erneute Einreichung bereits abgelehnter Anträge ist grundsätzlich nicht möglich.
  • Die WGV-Stiftung behält sich vor, die vorstehenden Förderrichtlinien jederzeit zu ändern.

Hier geht’s zum Antragsformular.

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